Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Was wird gefördert und Höhe des Investitionsvolumens

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Die Gebäudehülle oder besser gesagt die Gebäudehüllfläche ist die größte Stellschraube in der Energieberatung. Sie ist von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich und betrifft die Flächen, welche tatsächlich Kontakt zu unbeheizten Räumen oder gar Außenluft haben. Das beste Beispiel zur Verdeutlichung ist ein unbeheizter Dachboden oder aber Keller. In diesen Beispielen wäre die Gebäudehüllfläche die oberste Geschossdecke oder aber die Kellerdecke.

Bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle geht es um alle energetischen Sanierungsvorhaben, die dazu dienen, den beheizten Wohnraum vom unbeheizten Rest zu trennen. Der unbeheizte Rest kann beispielsweise ein unbeheizter Keller sein, aber auch die unter dem Keller liegende Bodenplatte, die Fassade inklusive der Fenster und Türen sowie die Dachflächen.

Gefördert wird (Stand 01/2024):

  • Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Tore (insbesondere deren Ersatz, Erneuerung und erstmaliger Einbau sowie Anbringung von Sonnenschutzvorrichtungen als sog. Umfeldmaßnahme)
  • Kellertüren (sofern der Keller unbeheizt ist)
  • Vorhangfassaden (insbesondere deren Erneuerung, Aufbereitung oder Austausch)
  • sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen, z. B. zum Keller oder Dachboden, sowie von wärmedämmenden Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden
  • Austausch von Glasbausteinen durch Mauerwerk oder aber Fenster
  • Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen · Verlegung der Regenrohre, Spenglerarbeiten
  • Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte Erhalt und Neuanlage von Fassadenbegrünung
  • Erhalt und Neuanlage von Nistplätzen für Gebäudebrüter, z. B. durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in die Fassade oder in die Wärmedämmung sowie besondere Konstruktionen in Traufkästen
  • sowie Umfeldmaßnahmen

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Um eine Förderung zu bekommen, muss das eingesetzte Mindestinvestitionsvolumen für die Einzelmaßnahme bei 2.000 € Brutto liegen. Wenn man sich die angesprochenen Maßnahmen aber genauer ansieht, sollte jedem klar sein, dass dieses bereits durch den Austausch der Fenster oder gar nur durch den Austausch der Eingangstür erreicht ist.

Nach oben ist die Förderung auf 30.000 € brutto pro Wohneinheit (mit iSFP 60.000,00 €) und Kalenderjahr in der Zuschussvariante gedeckelt. In der Kreditförderung liegt die maximale Kredithöhe bei 120.000,00 € pro Wohneinheit. 

Aktuell liegt der Fördersatz für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle bei 15 %. Weitere 5 % gibt es im Rahmen eines iSFP (individuellen Sanierungsfahrplan). 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir rechnen es für Sie durch.