Energieausweise
Ein energetischer Statusbericht
Energieausweise
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist geregelt unter welchen Vorgaben ein Energieausweis auszustellen ist. Bei dem Verkauf oder der Vermietung von einer Immobilie ist die Ausstellung dieses Dokumente sogar verpflichtend. Dieser soll dem Erwerber der Immobilie wichtige Hinweise über Einsparpotentiale und konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen liefern.
Der Ausweis enthält allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen, wie etwa Gas, Holzpellets oder Strom. Darüber hinaus liefert er die Energiekennwerte des Gebäudes. Die farbige Skala oben auf dem Energieausweis zeigt leicht verständlich, ob das Haus im roten (hoher Energieverbrauch = großer Sanierungsbedarf) oder grünen Bereich (niedriger Energieverbrauch) steht.
Ergänzt wird die Farbskala im Energieausweis durch so genannte Effizienzklassen von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf), etwa wie bei unseren heimischen Elektrogeräten.
Der Energieausweis ermöglicht es Hausbesitzern, wichtige Anhaltspunkte und Informationen für eine energetische Sanierung zu sehen. Wie bereits einleitend mitgeteilt, enthält er individuelle Modernisierungsempfehlungen, mit denen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann.
Es gibt zwei Varianten
Es gibt zwei Varianten vom Energieausweis: den so genannten Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Gültig sind beide Ausweisvarianten jeweils zehn Jahre. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab.
Sprechen Sie am besten mit mir als Ihr Energieberater, um sich über die Varianten und Pflichten beraten zu lassen.
1. Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird aus den Angaben der Bewohner erstellt. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser der Gebäudenutzer wieder.
Er stellt also den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest.
Der Nachteil: Dieser Energieausweis ist stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Je nachdem, ob diese viel oder kaum heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein.
2. Bedarfsausweis
Für den Bedarfsausweis wird das Haus durch einen Energieberater genau unter die Lupe genommen. Der Energieberater checkt den Zustand der Außenwände, Dach und Fenstern. Er prüft den Stand der Heizung und Haustechnik.
Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist. Am ausgewiesenen Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.
Vorlagepflicht bei Vermietung oder Verkauf
Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie gilt laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Energieausweis-Pflicht: Potenziellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt werden.
Kommt der Vertrag zustande, muss der Energieausweis dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder Original ausgehändigt werden.
Was viele nicht wissen oder beachten: Die Energiekennwerte aus dem Energieausweis gehören auch in die Immobilienanzeige. Wer sich daran nicht hält, muss laut GEG 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,00 € rechnen.
Folgende Angaben müssen nach § 87 GEG 2020 in einer Immobilienanzeige stehen:
- Art des Energieausweises – Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
- Im Energieausweis genannte Informationen zum Endenergiebedarf oder Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
- Wesentlicher Energieträger für die Heizung (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme etc.)
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (bei älteren und noch gültigen Energieausweisen entfällt die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse)
Wer stellt einen Energieausweis aus?
Einen Verbrauchsausweis erhalten Hausbesitzer zum Beispiel bei vielen Energieversorgern und Energiedienstleistern, die Heizdaten ablesen.
Einen Bedarfsausweis können Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister oder Energieberater erstellen.
Carsten Schmalenberg ist zum Beispiel auf der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes und zur Erstellung von Bedarfsausweisen berechtigt.
Dafür ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich und es erfolgt eine genaue Analyse der Bausubstanz.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Der Verbrauchsausweis kostet oft weniger als 100,00 € und wird aus den Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnung) der letzten drei Jahre erstellt.
Bei uns können Sie einen Verbrauchsausweis schon ab 99,00 € erhalten. Über unser Kontaktformular können sie Kontakt mit uns aufnehmen und die Erstellung beauftragen.
Aufgrund des besonderen Umfanges sind Bedarfsausweise deutlich teurer als Verbrauchsausweise. Hausbesitzer müssen mit Kosten von mindestens 400,00 € kalkulieren. Fehlen Planungsunterlagen oder handelt es sich um ein kompliziertes Gebäude, kann es je nach Aufwand, auch deutlich teurer werden.