Einzelmaßnahmen Anlagentechnik (außer Heizung)

Die Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik

Was ist damit gemeint? 

Einzelmaßnahmen im Hinblick auf die Anlagentechnik betrifft im Wesentlichen den Einbau, die Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagebetreibenden, sowie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen.

(Achtung: Gilt nur für die eingebaute Anlage bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach Einreichung des Verwendungsnachweises und auch nur dann, wenn die Kosten im Voraus beglichen wurden) sowie Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/ Kälterück­gewinnung.

Bei Nichtwohngebäuden betrifft es den Einbau von Mess-, Steuer-, und Regelungstechnik, der Kältetechnik zur Räumkühlung und den Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme.

Einzelmaßnahmen Anlagentechnik

Welche konkreten Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz raumlufttechnischer Anlagen in Wohn- und  Nicht­wohn­gebäuden. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Einregulierung durch die jeweiligen Fachunternehmen, darunter beispielhaft Folgendes:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung.
  • Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen (zusätzlich bei Nichtwohngebäuden auch der Austausch einzelner Komponenten).
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Dazu gehören: Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, Systemtechnik, Schalttechnik, Tür- und Antriebssysteme inkl. der notwendigen Elektroarbeiten, sowie Energiemanagementsysteme und dessen Einregulierung.
  • Zusätzlich bei Nichtwohngebäuden ist der Einbau von Mess-, Steuer-, Regelungstechnik und Kältetechnik zur Räumkühlung sowie Energieeffiziente Beleuchtungssysteme die fest verbaut sind.
  • Weiterhin werden auch die Umfeldmaßnahmen mit gefördert. Dazu gehören z.B. Luftdichtheitsmessungen, Wand-/Durchbrucharbeiten, notwendige Ausbauarbeiten und evtl. Schallschutzmaßnahmen.
Einzelmaßnahmen Anlagentechnik
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Investitionsvolumen und Höhe der Förderungen

Um die angestrebte Förderung für Einzelmaßnahmen im Hinblick auf die Anlagentechnik zu erhalten, ist für die Antragstellung zwingend die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich.

Außerdem setzt die Förderung voraus, dass das eingesetzte Mindestinvestitionsvolumen für die Einzelmaßnahme bei 2.000 € brutto liegt. 

Im Hinblick auf die soeben genannten förderungsfähigen Maßnahmen wird dieser Wert jedoch in der Regel problemlos erreicht.

Nach oben ist die Förderung auf 30.000,- € brutto(mit iSFP 60.000,- €) pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Dies gilt bis zu zehn Wohneinheiten, also maximal 300.000,- € (mit iSFP 600.000,- €)

Aktuell liegt der Fördersatz für die genannten Sanierungsvorhaben bei 15 % der förderungsfähigen Ausgaben.
Zusätzlich können Sie von einem iSFP-Bonus in Höhe von 5 % profitieren, wenn Sie sich von uns einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen.

Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf und wir nehmen die notwenigen Berechnungen für Sie vor.