Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung
Die Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung
Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung
Bei den Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung handelt es sich um Vorhaben zur Optimierung von Heizungsanlagen und Steigerung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden.
Wobei das Alter der nicht-fossilen Brennstoffversorgung zwei Jahre nicht unterschreiten; – und im Fall fossiler Brennstoffversorgung außerdem 20 Jahre nicht überschreiten darf.
Außerdem ist zu beachten, dass bei Wohngebäuden nur diese gefördert werden, die bis zu fünf Wohneinheiten haben.
Bei Nichtwohngebäuden darf die beheizte Fläche nicht über 1000 m² sein.
Welche konkreten Einzelmaßnahmen werden gefördert?
- Analyse des Ist-Zustandes.
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve.
- Austausch von Heizungs-, Umwälz- oder Zirkulationspumpe durch hocheffiziente Pumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können die folgenden niedriginvestiven Maßnahmen zusätzlich gefördert werden:
- Armaturen zur Volumenstromregelung wie voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler sowie Strangregulierventile und Differenzdruckregler, Strangdifferenzdruckregler zusätzlich gefördert werden.
- Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme.
- Umstellung des Trinkwarmwassersystems, das heißt Integration in die Heizungsanlage, inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen Dämmung von Rohrleitungen.
- Einbau von Flächenheizungen, Austausch von “kritischen” Heizkörpern zur Systemtemperaturreduzierung gegen Niedertemperaturheizkörper (Vorlauftemperatur ≤ 55 °C) und Wärmespeichern auf dem Gebäudegrundstück.
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Anschluss an eine Breitbandverkabelung.
- Wärmemengenzähler
Investitionsvolumen und Höhe der Förderungen
Wir helfen Ihnen bei Antragstellung. Bei der Förderung der Heizungsoptimierung wird die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) empfohlen, da viele der genannten Förderungen erst in Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich möglich sind.
Die Förderung setzt voraus, dass das eingesetzte Mindestinvestitionsvolumen für die Einzelmaßnahme bei 300 € brutto liegt. Im Hinblick auf Maßnahmen wird dieser Wert jedoch in der Regel problemlos erreicht.
Fördersatz 15% - 50%
Aktuell liegt der Fördersatz für Sanierungsvorhaben an der Heizungsoptimierung bei 15 % der förderungsfähigen Ausgaben.
Zusätzlich können Sie von einem iSFP-Bonus in Höhe von 5 % profitieren, wenn Sie sich von uns im Vorfeld, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen.
Bei Anlagen für feste Biomasse werden 50% gefördert, wenn die Maßnahme zur Emissionsminderung dient. (Einzelfeuerstätten sind davon ausgenommen)
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