Einzelmaßnahmen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Nachhaltige Wärmeerzeugung durch regenerative Anlagen

Einzelmaßnahmen zur Wärmeerzeugung

Sinn und Zweck der Einzelmaßnahmen, die die Heizungstechnik betreffen, ist die nachhaltige und effiziente Wärmeerzeugung durch regenerative Anlagen wie:

  • Solarthermie
  • Biomasse-Anlagen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellensysteme
  • Wärmenetze
Einzelmaßnahmen zur Wärmeerzeugung

Klimageschwindigkeitsbonus in der BEG EM

Der Klimageschwindigkeitsbonus ersetzt den ehemaligen Heizungstauschbonus

Welche konkreten Einzelmaßnahmen werden gefördert?

  • Solarkollektoranlagen, darunter auch Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren), wenn sie als Wärmeerzeuger (Solarthermie) oder als Umfeldmaßnahme für Wärmepumpen eingesetzt werden
  • Biomasseheizungen mit oder ohne Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
  • sowie sämtliche Kosten für Brennstoffaufbewahrung (Bunker und Lagerräume für Pellets, Silos, Speicher für grünen Wasserstoff
  • Wärmepumpen (sowie sämtliche Umfeldmaßnahmen: Erschließung, Anschaffung, Installation, Inbetriebnahme, Brunnenbohrungen etc.)
  • stationäre Brennstoffzellenheizung (100 % Wasserstoff)
  • innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Gebäudenetz (Nahwärme) oder Wärmenetz (Fernwärme)
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien

Einzelmaßnahmen zur Wärmeerzeugung

Fördersatzübersicht

Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen

Investitionsvolumen und Höhe der Förderungen

Um die angestrebte Förderung für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes zu erhalten, ist für die Antragstellung zwingend die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich. Für die Antragstellung bezüglich aller anderen Anlagen wird die Hinzuziehung eines EEE empfohlen.

Die Förderung setzt voraus, dass das eingesetzte Mindestinvestitionsvolumen für die Einzelmaßnahme bei 2.000 € brutto liegt. Im Hinblick auf die soeben genannten förderungsfähigen Maßnahmen wird dieser Wert jedoch in der Regel problemlos erreicht.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Sanierungsmaßnahmen beträgt in der Zuschussförderung:

  • 30.000,- € für die 1. Wohneinheit
  • 15.000,- € jeweils für die 2. bis 6. Wohneinheit
  • 8.000,- € jeweils ab der 8. Wohneinheit

In der Kreditförderung 120.000,- € pro Wohneinheit (die Summe muss aber für alle Maßnahmen reichen, nicht nur für die Heizungstechnik)

Einzelmaßnahmen zur Wärmeerzeugung

Aktueller Fördersatz: 30% in der heizungstechnik

Aktuell liegt der Fördersatz für Sanierungsvorhaben, die die Heizungstechnik betreffen, bei mindestens 30 % der förderungsfähigen Ausgaben.

Zusätzlich kann ein Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 20% für selbst genutztes Eigentum sowie 30% Einkommensbonus (40.000,- € Haushaltsjahreseinkommen) oder ein Effizienz- Bonus in Höhe von 5% für für den Einbau einer Wärmepumpe angesetzt werden. 

Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt maximal 70%.

Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf und wir nehmen die notwenigen Berechnungen für Sie vor.