Energieberatung für Wohngebäude

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030

Energieberatung für Wohngebäude

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime sowie für Nichtwohngebäude.

Folgende Dienstleistungen im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude biete ich Ihnen:

Bei der Energieberatung für Wohngebäude stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen: Zum einen können Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie einer Komplettsanierung zu unterziehen, was sich beispielsweise nach Kauf einer Bestandsimmobilie oder Erbschaft eines in die Jahre gekommenen Hauses empfiehlt. Reicht es hingegen aus, einzelne Bauteilgruppen zu erneuern, um Wohnklima und Energiebilanz zu verbessern, so rate ich Ihnen die Umsetzung von sogenannten Einzelmaßnahmen.

Egal, wie Sie sich entscheiden – ich empfehle Ihnen stets, die Aufstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zu beauftragen, um Ihnen einen ersten Überblick der Bestandsimmobilie zu verschaffen. Der iSFP dient dazu, Ihr Haus energetisch abzubilden. Dazu wird der Ist-Zustand ermittelt. Der iSFP zeigt Ihnen je nach Objekt zwischen vier und sechs Schritte auf, wie Sie ein Effizienzhausstandard erreichen können und was Sie dazu machen müssten.

Das Beste am iSFP ist aber Ihr geringes Risiko. Sie bekommen diesen umfangreichen Überblick und müssen die Einzelmaßnahmen nicht oder nicht sofort ausführen lassen. Es ist lediglich zu beachten, dass eine Maßnahme abgeschlossen sein muss, bevor die Nächste beginnt. Oder aber Sie entscheiden sich die vier bis sechs Maßnahmen zeitgleich umzusetzen. Dies erfolgt im Rahmen einer Komplettsanierung.

Im Folgenden zeige ich Ihnen die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Einzelmaßnahme und einer Komplettsanierung auf:

Energieberatung für Wohngebäude Nürnberg- Maßnahmen

Einzelmaßnahmen

werden, je nach Maßnahme über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder die KfW beantragt. Dazu stelle ich Ihnen einen Antrag (TPB – technische Projekt Beschreibung), nach Fördermittelzusage durch die betreffene Stelle kann die Umsetzung beginnen und nach Fertigstellung wird mit dem technischen Projektnachweis die Beendigung der Maßnahme erklärt.

Die Kosten der Fachhandwerker müssen Sie in diesem Beispiel erst einmal selbst bezahlen oder es wird ein Zuschuss sowie ein zinsgünstiger Ergänzungskredit bei der KfW beantragt. Nach Prüfung aller Unterlagen, wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt oder zur Kredittilgung ausgeschüttet.

Komplettsanierung in einem Zug

werden über günstige Darlehen abgewickelt. Je nach Effizienzhaus Standard (Ergebnis Ihres iSFP) haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Kreditvolumen. Diese werden mit Hilfe Ihrer Hausbank über die KfW Bank abgewickelt. Dafür wird Ihnen bei Ihrer Hausbank ein Kreditkonto eingerichtet, auf welches das Geld von der KfW Bank eingezahlt wird. 

Von dort geht es nur gegen Beleg (Rechnung) weg und dient quasi der Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Etwaige Förderungen werden als Sondertilgung auf Ihrem Kreditkonto von der KfW, nach Prüfung der Projektnachweise veranlasst. Hier sind Tilgungszuschüsse bis zu 40% drin.